Durch das Angebot eines Objektes durch einstein² immobilien, in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form, wird der Maklervertrag mit Ihnen dem Angebotsnehmer geschlossen. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebotes, schriftlich mitzuteilen. Damit ist der Maklervertrag nichtig. Die Beweislast obliegt hierfür dem Kunden. Erfolgt die Mitteilung der Vorkenntnis nicht fristgerecht, so bleibt die behauptete Vorkenntnis unbeachtlich und die Courtage ist auch dann zu zahlen.